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Maja aktualisiert.
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22. Oktober 2025 um 00:59 Uhr #60
David
TeilnehmerIch erwarte ein Paket mit DHL, möchte es aber wahrscheinlich nicht annehmen. Muss ich dafür irgendetwas ausfüllen oder kann ich dem Zusteller einfach sagen, dass ich die Annahme verweigere? Und was ist, wenn das Paket in die Packstation oder Filiale geht – kann ich es dort liegen lassen?
Mir geht es vor allem darum, ob die Sendung automatisch an den Absender zurückgeht und ob dadurch Kosten oder Ärger entstehen können. Vielleicht weiß jemand auch, worauf man bei einer Bestellung im Online-Shop achten sollte. Danke euch! 🙂
24. Oktober 2025 um 21:54 Uhr #61Marcel
TeilnehmerDu kannst die Annahme beim Zusteller grundsätzlich direkt verweigern. Am besten klar sagen: „Ich verweigere die Annahme.“ Dann sollte die Sendung an den Absender zurückgehen.
Wichtig: Eine Annahmeverweigerung ersetzt nicht automatisch einen Widerruf gegenüber dem Shop. Den Widerruf würde ich zusätzlich schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, erklären. So gibt es später weniger Diskussionen.
26. Oktober 2025 um 20:19 Uhr #62Nele
TeilnehmerGenau das wird oft verwechselt. Nicht annehmen ist praktisch für den Rückweg, aber rechtlich solltest du den Händler trotzdem informieren. Bei einem normalen Onlinekauf innerhalb der Widerrufsfrist reicht meist eine eindeutige Erklärung.
Einfach kommentarlos liegen lassen würde ich nicht empfehlen. Das kann unnötig dauern und sieht im Zweifel nicht so eindeutig aus.
28. Oktober 2025 um 18:43 Uhr #63Oliver
TeilnehmerWenn das Paket schon in einer Filiale oder Packstation liegt, kannst du es zwar normalerweise nicht abholen. Nach Ablauf der Lagerfrist geht es zurück. Aber das dauert eben, und bis dahin kann der Händler auf eine Reaktion warten.
Besser: Händler sofort anschreiben und, falls möglich, DHL über die Sendungsverfolgung die Annahme verweigern bzw. die Rücksendung veranlassen. Nicht jede Sendung bietet diese Option an.
30. Oktober 2025 um 06:11 Uhr #64Bennet
TeilnehmerVorsicht bei den Kosten: Bei einem wirksamen Widerruf im Fernabsatz trägt der Händler die Hinsendekosten meist nach den gesetzlichen Regeln, die Rücksendekosten können aber beim Käufer liegen, wenn darüber korrekt informiert wurde. Ob eine verweigerte Annahme zusätzliche Kosten auslöst, hängt deshalb auch von Shop, Ware und Bedingungen ab.
Bei unbestellten Paketen gilt natürlich etwas anderes – die muss man nicht bezahlen oder zurückschicken.
31. Oktober 2025 um 23:34 Uhr #65Finn
TeilnehmerIch finde es ehrlich gesagt nervig, wenn Leute einfach alles stehen lassen und denken, damit sei die Sache erledigt 🙄 Der Händler kann ja nicht erraten, ob die Ware beschädigt war, ob man widerruft oder bloß keine Lust mehr hatte.
Eine kurze Mail wie „Hiermit widerrufe ich die Bestellung Nr. …; die Annahme wurde verweigert“ dauert 30 Sekunden. Dann ist es sauber dokumentiert.
2. November 2025 um 09:40 Uhr #66Jakob
TeilnehmerNoch ein Sonderfall: Nachnahme oder altersgeprüfte Sendungen. Bei Nachnahme zahlst du bei verweigerter Annahme zwar in der Regel nicht den Warenbetrag, aber mögliche vertragliche Folgen mit dem Verkäufer bleiben davon getrennt. Bei personalisierten Waren, entsiegelten Hygieneartikeln oder manchen digitalen Leistungen kann das Widerrufsrecht zudem eingeschränkt sein.
Also nicht nur auf DHL schauen, sondern kurz prüfen, was genau bestellt wurde.
3. November 2025 um 21:41 Uhr #67Maja
TeilnehmerKleiner Tipp für die Formulierung an den Shop:
„Hiermit widerrufe ich meine Bestellung vom [Datum], Bestellnummer [Nummer]. Die DHL-Sendung werde ich nicht annehmen bzw. habe die Annahme verweigert. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang des Widerrufs.“
Sendungsnummer und Screenshot der DHL-Verfolgung aufheben. Dann hast du einen Nachweis, wann die Rücksendung gestartet ist. 🙂
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