Home › Foren › Arbeitswelt › Wird die deutsche Rente im Ausland wirklich gekürzt?
- Dieses Thema hat 4 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor 1 Jahr, 1 Monat von
Charlotte aktualisiert.
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11. Juli 2025 um 12:38 Uhr #224
Rafael
TeilnehmerIch überlege, meinen Ruhestand teilweise oder ganz im Ausland zu verbringen, und höre dazu völlig unterschiedliche Aussagen. Manche sagen, die deutsche Rente werde im Ausland grundsätzlich gekürzt, andere meinen, sie werde unverändert überwiesen. 🤔
Wie hoch wäre eine mögliche Kürzung denn konkret – gibt es feste Prozentsätze? Und hängt das vom Zielland, von der Staatsangehörigkeit oder von bestimmten Versicherungszeiten ab? Mir geht es vor allem um eine verlässliche Orientierung, bevor man wegen solcher Gerüchte falsche Entscheidungen trifft.
19. Juli 2025 um 08:23 Uhr #225Mathis
TeilnehmerEine pauschale Auslandskürzung gibt es nicht. Wer als deutscher Staatsbürger dauerhaft in einen EU-/EWR-Staat, die Schweiz oder viele Staaten mit Sozialversicherungsabkommen zieht, bekommt die deutsche gesetzliche Rente normalerweise in voller Höhe überwiesen.
Schwieriger kann es bei bestimmten Zeiten werden, etwa bei Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten oder Beiträgen nach besonderen Regelungen. Außerdem können bei einem Umzug in Staaten ohne Abkommen Einschränkungen auftreten. Die genaue Höhe ist also nicht einfach „x Prozent“, sondern hängt vom individuellen Rentenkonto und Wohnsitzland ab.
27. Juli 2025 um 17:37 Uhr #226Henry
TeilnehmerWichtig ist auch: Nicht alles, was weniger Geld auf dem Konto bedeutet, ist eine Rentenkürzung. Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern, Wechselkurs- oder Überweisungsgebühren können den Auszahlungsbetrag verändern. Gerade die Pflegeversicherung ist bei einem dauerhaften Wohnsitz außerhalb Deutschlands ein Thema.
Am besten vor dem Umzug eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem konkreten Zielland anfordern. Dann wird geprüft, welche Rententeile exportiert werden dürfen. Das ist deutlich belastbarer als Aussagen wie „im Ausland verliert man automatisch 30 Prozent“.
4. August 2025 um 14:07 Uhr #227Karl
TeilnehmerGenau, diese 30-Prozent-Geschichte macht mich jedes Mal wahnsinnig. 😠 Sie wird oft ohne Land, ohne Zeitraum und ohne Unterscheidung zwischen Rente, Steuer und Krankenversicherung weitergegeben. So verunsichert man Leute völlig unnötig.
Bei einem Wohnsitz in einem EU-Land gelten zusätzlich europäische Koordinierungsregeln. Bei Ländern außerhalb der EU sollte man besonders genau hinschauen, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Leistungen davon erfasst sind. Auch die Staatsangehörigkeit kann in Sonderfällen relevant sein.
9. August 2025 um 23:53 Uhr #228Charlotte
TeilnehmerNoch ein praktischer Punkt: Die Rentenzahlung muss der Deutschen Rentenversicherung bei einem Umzug rechtzeitig gemeldet werden. Meist kommt außerdem regelmäßig eine Lebensbescheinigung, damit die Zahlung weiterläuft.
Für die konkrete Frage nach einer möglichen Kürzung sind vor allem diese Angaben nötig: Zielland, Staatsangehörigkeit, Art der Rente und welche Versicherungszeiten vorhanden sind. Mit diesen Informationen kann die Beratungsstelle oder die Auslandsabteilung der Rentenversicherung eine verbindlichere Berechnung machen. 🙂
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