Antwort: Wird die deutsche Rente im Ausland wirklich gekürzt?

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Mathis
Teilnehmer

Eine pauschale Auslandskürzung gibt es nicht. Wer als deutscher Staatsbürger dauerhaft in einen EU-/EWR-Staat, die Schweiz oder viele Staaten mit Sozialversicherungsabkommen zieht, bekommt die deutsche gesetzliche Rente normalerweise in voller Höhe überwiesen.

Schwieriger kann es bei bestimmten Zeiten werden, etwa bei Kindererziehungszeiten, Ersatzzeiten oder Beiträgen nach besonderen Regelungen. Außerdem können bei einem Umzug in Staaten ohne Abkommen Einschränkungen auftreten. Die genaue Höhe ist also nicht einfach „x Prozent“, sondern hängt vom individuellen Rentenkonto und Wohnsitzland ab.