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17. November 2025 um 05:19 Uhr
#76
Teilnehmer
Falls die Ware gewerblich wirkt, Beschränkungen hat oder die Beschreibung zu allgemein ist („gift“, „accessories“ usw.), kann es eher zu Rückfragen kommen. Auch Markenware, Lebensmittel, Kosmetik, Elektronik oder bestimmte pflanzliche/tierische Produkte können zusätzliche Regeln haben.
Bei einer normalen, plausibel beschriebenen Privatbestellung ist die Vorprüfung aber erst mal kein Alarmzeichen. Hoffentlich springt der Status bald weiter 🙂