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6. März 2026 um 06:26 Uhr
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Genau, und bei Aktionsware kann es zusätzlich komplizierter werden, wenn sie längst nicht mehr im Sortiment ist. Ich würde den Artikel, sämtliches Zubehör, Anleitung und möglichst die Originalverpackung mitnehmen. Freundlich fragen hilft oft mehr als mit einem angeblichen „14-Tage-Recht“ zu argumentieren – das gilt nämlich vor allem für Fernabsatz, nicht automatisch für Ladenkäufe. 😊