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3. März 2026 um 13:16 Uhr
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Wichtig ist die Unterscheidung: Ist der Artikel mangelhaft, greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Dann ist der Bon hilfreich, aber nicht zwingend der einzige Nachweis für den Kauf. Bei bloßem Nichtgefallen hängt alles von Kulanz ab. Ohne Bon wird es entsprechend schwierig, weil die Filiale Kaufzeitpunkt und Preis kaum prüfen kann.