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27. Februar 2026 um 18:10 Uhr
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Bei einem Kauf in der Filiale gibt es grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Rückgaberecht, nur weil man den Artikel doch nicht mehr möchte. Viele Märkte nehmen unbenutzte Ware mit Bon aber kulanzweise zurück. Die geöffnete Verpackung allein muss nicht zwingend ein Problem sein, solange alles vollständig und sauber ist. Am besten vorher kurz die konkrete Filiale anrufen.